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Menschenvergrämung 1

Aufwendige Maßnahme (geschweißte Edelstahlkonstruktion), die das Hinsetzen auf den Betonklotz verhindern soll. Das Ausruhen, Verweilen (im Amtsdeutsch auch: Lagern) oder Herumhängen wird erschwert. Die Signalwirkung ist eindeutig und sehr wirksam. Die Zielgruppe ist damit und flankierenden Maßnahmen (Platzverweis mit Hinweis auf Privateigentum am Grundstück) effektiv vertrieben worden. In Analogie zur Taubenvergrämung, mit der in den Städten das Verweilen und Nisten der Tauben zu verhindern versucht wird, nennen wir diese und ähnliche Maßnahmen Menschenvergrämung.

Menschenvergrämung 2

Menschenvergrämung 3

   
    
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